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   LAG Hamburg, 28.09.2017 - 7 Sa 72/17   

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https://dejure.org/2017,50342
LAG Hamburg, 28.09.2017 - 7 Sa 72/17 (https://dejure.org/2017,50342)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 28.09.2017 - 7 Sa 72/17 (https://dejure.org/2017,50342)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 28. September 2017 - 7 Sa 72/17 (https://dejure.org/2017,50342)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 178 Abs 1 ZPO, § 59 S 1 ArbGG, § 59 S 2 ArbGG, § 234 Abs 1 ZPO, § 236 Abs 2 ZPO
    Rechtsmittelbelehrung - Angabe der Faxnummer des Gerichts

  • IWW

    § 9 Abs. 5... S. 4 ArbGG, § 59 S. 3 ArbGG, § 9 Abs. 5 S. 2, 3 ArbGG, § 59 ArbGG, §§ 46 Abs. 2 ArbGG, 495, 233 S. 2 ZPO, § 9 Abs. 5 S. 3 ArbGG, § 64 Abs. 1, 2 b ArbGG, 519, 520 ZPO, § 59 S. 1 ArbGG, § 338 S. 2 ZPO, § 59 S. 2 ArbGG, § 9 Abs. 5 ArbGG, § 46c Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 234 Abs. 1 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 236 Abs. 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 178 Abs. 1 ZPO, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Rechtsmittelbelehrung zur Wahrung der Schriftform; Unzulässiger Einspruch gegen ein Versäumnisurteil bei verspäteter Einlegung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 59
    Rechtsmittelbelehrung

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 59 S. 2; ArbGG § 46c Abs. 1 S. 1
    Umfang der Rechtsmittelbelehrung zur Wahrung der Schriftform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 23.08

    Verwaltungsprozess; Rechtsmittel; Berufung; Berufungszulassung; Zulassung der

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.09.2017 - 7 Sa 72/17
    Sofern die Belehrung dergestaltete Hinweise aber enthält, entsprechen diese Zusätze nur dann den Anforderungen der Rechtsbehelfshinweisnorm, wenn sie keinen unzutreffenden oder irreführenden Inhalt haben, der generell geeignet ist, den Betroffenen von der (ordnungsgemäßen) Einlegung des Rechtsbehelfs abzuhalten (BVerwG, 30.4.2009, 3 C 23/08; zit. nach juris).

    Es genüge, dass der irreführende Zusatz objektiv geeignet gewesen sei, die Rechtsmitteleinlegung zu erschweren (BVerwG, 30.4.2009, 3 C 23/08; zit. nach juris).

  • BFH, 10.11.2016 - X B 85/16

    Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung - Fristwahrung durch Eingang bei der

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.09.2017 - 7 Sa 72/17
    Deshalb erscheint es als ausreichend, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung den Gesetzeswortlaut der einschlägigen Bestimmung wiedergibt und verständlich über die allgemeinen Merkmale des Fristbeginns unterrichtet (BFH, 10.11.2016, X B 85/16, m.w.N.; zit. nach juris).

    Sodann gilt, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung erst dann unrichtig ist, wenn sie in wesentlichen Aussagen unzutreffend oder derart unvollständig oder missverständlich abgefasst ist, dass durch sie die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint (BFH, 10.11.2016, X B 85/16; 9.11.2009, IV B 54/09; zit. nach juris).

  • ArbG Hamburg, 11.04.2017 - 21 Ca 288/16

    Einspruch gegen Versäumnisurteil - Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.09.2017 - 7 Sa 72/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. April 2017 (21 Ca 288/16) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. April 2017, Az. 21 Ca 288/16, aufzuheben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das Arbeitsgericht Hamburg zurück zu verweisen.

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.09.2017 - 7 Sa 72/17
    Sie stand nicht der Rechtsschutzgarantie entgegen, ebenso war dem Grundsatz der Wahrung rechtlichen Gehörs ausreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG, 2.3.1993, 1 BvR 249/92; zit. nach juris).
  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.09.2017 - 7 Sa 72/17
    Er hat aber keine Veranlassung gesehen, diese Option neben der schriftlichen und mündlichen (zur Niederschrift) Form als gleich gewichtige Form und weiteren Regelweg zu normieren (so BSG, Urt. v. 14.03.2013, B 13 R 19/12 R; zit. nach juris ).
  • BFH, 12.12.2012 - I B 127/12

    Richtige" Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf den elektronischen

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.09.2017 - 7 Sa 72/17
    Die vorliegende Rechtsbehelfsbelehrung war nach dem zugrunde zu legenden objektiven Empfängerhorizont nicht geeignet, eine Fehlvorstellung über die Art, Einspruch einlegen zu können, hervorzurufen (vgl. BFH, 12.12.2012, I B 127/12; zit. nach juris).
  • OVG Bremen, 08.08.2012 - 2 A 53/12

    Elektronischer Rechtsverkehr, Rechtsmittelbelehrung, Rechtsbehelfsbelehrung,

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.09.2017 - 7 Sa 72/17
    Für diesen zieht der fehlende Hinweis auf diese Möglichkeit kein Risiko für einen Verlust eines Rechtsmittels nach sich (OVG Bremen, 08.08.2012, 2 A 53/12.A; zit. nach juris).
  • LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 87/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - keine

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.09.2017 - 7 Sa 72/17
    Die Aufnahme aller möglichen Varianten, einen Einspruch einlegen zu können, kann zur Unübersichtlichkeit der Rechtsbehelfsbelehrung führen oder auch - bei Hinweis auf den elektronischen Rechtsverkehr - ggf. die Fehlvorstellung hervorrufen, dass eine Einlegung per einfacher E-Mail genügt (vgl. LSG Darmstadt, 20.06.2011, l 7 AL 87/10; zit. nach juris).
  • LAG Köln, 10.04.2001 - 6 Ta 58/01

    "Computerfax"; Rechtsbehelf; Rechtsmittel; Unterschrift

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.09.2017 - 7 Sa 72/17
    Auch diese Wege wahren die Schriftform (vgl. zB LAG Köln, 10.4.2001, 6 Ta 58/01; zit. nach juris) ebenso wie Telekopie, Telegramm oder Fotokopie eines handschriftlichen Einspruchs (vgl. EK-Koch, § 60 ArbGG Rn. 10).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01

    Rechtsbehelfsbelehrung; Irreführung; Vertretungszwang; Heilung durch

    Auszug aus LAG Hamburg, 28.09.2017 - 7 Sa 72/17
    Weitergehend wird vertreten, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht nur dann unrichtig ist, wenn sie die in der Belehrungsnorm zwingend geforderten Angaben nicht enthält, sondern auch dann, wenn sie geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (vgl. BVerwG, 21.3.2002, 4 C 2/01; zit. nach juris).
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger

  • BFH, 09.11.2009 - IV B 54/09

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Gehörsverstoß

  • BFH, 18.01.2017 - VII B 158/16

    Inhaltliche Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung in einer

  • LAG Baden-Württemberg, 09.05.2018 - 4 TaBV 7/17

    Rechtsmittelbelehrung - elektronisches Dokument - Tarifauslegung

    (Abweichung zu BSG 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R und LAG Hamburg 28.09.2017 - 7 Sa 72/17).

    Für das arbeitsgerichtliche Verfahren hat das Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG Hamburg 28. September 2017 - 7 Sa 72/17) das Erfordernis einer entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrungen unter einem Versäumnisurteil verneint mit der Begründung, dass § 59 ArbGG, der die Form der Einspruchseinlegung regelt, die elektronische Form nicht ausdrücklich benenne.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Sa 1176/18

    Eine Möglichkeit der Einlegung der Berufung nach Ablauf der

    Für das arbeitsgerichtliche Verfahren hat das LAG Hamburg (28. September 2017 - 7 Sa 72/17) das Erfordernis einer entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrungen unter einem Versäumnisurteil verneint mit der Begründung, dass § 59 ArbGG , der die Form der Einspruchseinlegung regelt, die elektronische Form nicht ausdrücklich benenne.
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